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  3. Folgen des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung: erst Gesetzänderungen abwarten, dann handeln!

Alle Arbeitgeber in der EU sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten vollständig zu erfassen (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18). Das Urteil ist bindend für alle EU-Mitgliedstaaten. Allerdings muss jeder Mitgliedstaat die Modalitäten einer solchen Arbeitszeiterfassung erst in nationales Recht umwandeln.

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AUSGABE: PP 06/2019, S. 15 · ID: 45934724

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