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EherechtPraxisbewertung im Rahmen des Zugewinnausgleichs im Ehescheidungsverfahren

22.05.20195 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

Wenn nach deutschem Recht eine Ehe geschieden wird und die beiden Ehepartner keine Gütertrennung vereinbart haben, greift das Prinzip des Zugewinnausgleichs. Dabei wird ermittelt, welchen Vermögenszuwachs jeder Ehepartner während der Ehe erzielt hat. Der Ehepartner mit dem höheren Vermögenszuwachs ist gegenüber dem anderen Ehepartner ausgleichspflichtig. Auch der Besitz einer Physiotherapiepraxis fließt in eine solche Berechnung ein. Nach welchen Faktoren der Praxiswert ermittelt wird und wie die Wertermittlung abläuft, zeigt dieser Beitrag.

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AUSGABE: PP 06/2019, S. 18 · ID: 45908765

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