ArbeitsrechtLAG Köln: Keine fristlose Kündigung allein wegen Änderung des XING-Profils
Das folgende Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln ist auch für Physiotherapeuten relevant, die befürchten, dass ausscheidende angestellte Therapeuten Patienten „mitnehmen“. Wenn ein Arbeitnehmer kurz vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen in seinem XING-Profil den beruflichen Status in „Freiberufler“ ändert, rechtfertigt das allein noch keine fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit. Eine entsprechende außerordentliche Kündigung ist daher rechtsunwirksam (LAG Köln, Urteil vom 07.02.2017, Az. 12 Sa 745/16, Abruf-Nr. 191982).
Sachverhalt
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 05/2017, S. 16 · ID: 44654035