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  3. LAG Köln: Keine fristlose Kündigung allein wegen Änderung des XING-Profils

Das folgende Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln ist auch für Physiotherapeuten relevant, die befürchten, dass ausscheidende angestellte Therapeuten Patienten „mitnehmen“. Wenn ein Arbeitnehmer kurz vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen in seinem XING-Profil den beruflichen Status in „Freiberufler“ ändert, rechtfertigt das allein noch keine fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit. Eine entsprechende außerordentliche Kündigung ist daher rechtsunwirksam (LAG Köln, Urteil vom 07.02.2017, Az. 12 Sa 745/16, Abruf-Nr. 191982).

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AUSGABE: PP 05/2017, S. 16 · ID: 44654035

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