BerufsrechtSektoraler Heilpraktiker: Notwendigkeit der Kenntnisüberprüfung hängt vom Einzelfall ab
21.04.20172 Min. Lesedauervon RA Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund
Ob und ggf. in welchem Umfang bei der Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis auf die vorgeschriebene Kenntnisüberprüfung verzichtet werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Das geht aus einem schon älteren, aber erst kürzlich veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig vom 27.05.2014 hervor (Az. 7 A 297/13).
Sachverhalt
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EinloggenAUSGABE: PP 05/2017, S. 12 · ID: 44651372