VordruckeNeuer Vordruck zur Heilmittelverordnung (Muster 13): So prüfen Sie richtig!
16.05.20174 Min. Lesedauervon RA Manfred Weigt, Bochum
Am 30.06.2017 endet die Übergangsfrist zur Verwendung der alten Vordrucke für die Heilmittelverordnung (Muster 13). Das teilt der GKV-Spitzenverband auf Anfrage der Redaktion mit. Wie Sie Verordnungen auf den seit 01.01.2017 geltenden neuen Vordrucken (PP 12/2016, Seite 2) richtig prüfen, erklärt dieser Beitrag. Die eingeklammerten Zahlen in den folgenden Ausführungen verweisen auf die Grafik am Ende des Beitrags. Tipp der Redaktion: Paralleles Lesen online und in der gedruckten Ausgabe erspart Ihnen das Blättern. Eine Checkliste finden Sie auf pp.iww.de unter Abruf-Nr. 44626060.
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EinloggenAUSGABE: PP 05/2017, S. 3 · ID: 44611434