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HeilmittelverordnungKBV: Blankoverordnung frühestens ab dem zweiten Quartal 2021

25.11.20201 Min. LesedauerIWW

Die sog. Blankoverordnung (PP 12/2019, Seite 3) wird wohl erst ab dem zweiten oder dritten Quartal 2021 kommen. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) der Ärzte Zeitung mit. Grund ist, dass in den einzelnen Heilmittelbereichen die Verhandlungen über die Rahmenvereinbarungen noch nicht abgeschlossen sind.

Merke | Bei der sog. Blankoverordnung verordnet der Arzt eine Heilmittelbehandlung, und der Therapeut wählt das Heilmittel, die Dauer und die Frequenz der Behandlung. Modellprojekte zeigten eine hohe Patientenzufriedenheit, aber uneinheitliche Ergebnisse bzgl. des Zeit- und Kostenaufwands (PP 05/2018, Seite 3).

AUSGABE: PP 12/2020, S. 1 · ID: 47005441

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