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HeilmittelverordnungNeuer Vordruck für die vertragsärztliche Verordnung von Heilmitteln im Bereich Physiotherapie

01.12.20205 Min. Lesedauervon Anja Schlüter, Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK), Bochum, ifk.de

Ab dem 01.01.2021 wird der neue Verordnungsvordruck offiziell Gültigkeit erlangen – zeitgleich mit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinien für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Der Verordnungsvordruck für die zahnärztliche Versorgung mit Heilmitteln ändert sich nur dahingehend, dass die Felder „Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls“ wegfallen. Der Verordnungsvordruck der Vertragsärzte hingegen bekommt ein neues Gewand. Wichtig: Es gibt ab Januar 2021 nur noch einen Vordruck (Muster 13) für alle Heilmittelbereiche. Nachfolgend wird – auch anhand eines Beispiels – dargestellt, wie dieser zukünftig ausgefüllt werden muss.

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AUSGABE: PP 12/2020, S. 4 · ID: 47007618

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