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  • · Fachbeitrag · Verrechnungspreise

    Konzerninterne Darlehen nach § 1 Abs. 3d AStG ‒ steuerliche Herausforderungen (Teil 3)

    von StB Dr. Jens Denninger, München und Dr. Stefan Greil, LL. M., Berlin

    | Konzerninterne Darlehen haben dem Fremdvergleichsgrundsatz zu entsprechen, insbesondere auch hinsichtlich der Fremdüblichkeit der Zinssätze. Entscheidend ist u. a. die Anwendung eines adäquaten Ratings, das unter Berücksichtigung des Konzernzusammenhangs ermittelt wird. Der BFH (18.5.21, I R 4/17, s. PIStB 22, 4 ) betont die Bedeutung des Stand-alone-Ratings, während die Finanzverwaltung aufbauend auf § 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG in den VWG VP 2024 diverse Ansätze zur einheitlichen Rechtsanwendung und Rechtssicherheit bietet. Die korrekte Anwendung dieser Regeln minimiert steuerliche Risiken und optimiert die Verrechnungspreisbestimmung, wie dieser dritte und letzte Teil der Beitragsserie zeigt (Teil 1 und 2 s. PIStB 25, 160 , 196). |

    1. Fremdvergleich der Höhe nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG)

    Nach § 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG sind Aufwendungen eines im Inland Steuerpflichtigen aus einer Finanzierungsbeziehung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe fremdunüblich und werden daher für steuerliche Zwecke korrigiert, soweit der vom Steuerpflichtigen zu entrichtende Zinssatz denjenigen Zinssatz übersteigt, der sich unter Zugrundelegung des Ratings für die Unternehmensgruppe gegenüber fremden Dritten ergeben würde (sog. Konzernfinanzierungstest). § 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 S. 2 AStG enthält eine Escape-Regelung für vom Unternehmensgruppenrating abgeleitete fremdübliche Ratings, das dann bei der Bemessung des Zinssatzes zu berücksichtigen ist.

     

    1.1 Bedeutung des Ratings für die Zinssatzbestimmung

    Die Höhe eines Zinssatzes ist geprägt durch verschiedene Faktoren, die am Ende das Risiko der „Investition“ widerspiegeln. Ein rational handelnder Marktakteur wird dabei beim Eingehen von höheren Risiken grundsätzlich auch eine höhere Renditeforderung stellen. So steigt der Erwartungswert der Rendite mit steigendem Risiko. Entscheidend sind bei einer Kapitalüberlassung u. a. der Zweck des Darlehens, Währungsrisiken, Darlehensvolumen, die Laufzeit des Darlehens, das Ausfallrisiko des Darlehensnehmers und eine Besicherung des Darlehens für den Fall, dass der Darlehensnehmer ausfällt. Das daraus resultierende Gesamtrisiko bestimmt aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive die Refinanzierung der Investition aus Sicht des Darlehensgebers, also die Zusammensetzung der Refinanzierung aus Eigenkapital und Fremdkapital, und damit auch die Refinanzierungskosten.