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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    EU-Richtlinie zur Vereinfachung der Steuererhebung bei Einfuhren geplant

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Der Rat der EU (ECOFIN) hat sich am 13.5.25 über eine Anpassung des EU-Richtlinienentwurfs 8570/25 über die Mehrwertsteuervorschriften für Fernverkäufe eingeführter Gegenstände und die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr (allgemeine Ausrichtung) vom 8.5.25 (s. www.iww.de/s13070 ) geeinigt. Ziel der Richtlinie zur Änderung der RL 2006/112/EG (28.11.06, ABl EU Nr. L 347, 1, ber. 07 Nr. L 335, 60) ist es, mit Wirkung vom 1.7.28 die Erhebung der Mehrwertsteuer auf eingeführte Gegenstände zu verbessern, indem die Mehrwertsteuerlast bei der Einfuhr auf die Lieferer verlagert wird. Auf was müssen sich betroffene Unternehmen einstellen? |

    1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Änderungs-RL

    1.1 IOSS-Kontaktstelle

    Mit dem RL-Änderungsentwurf sollen Art. 201 ff. RL 2006/112/EG geändert und Art. 201a und Art. 205a RL 2006/112/EG neu eingefügt werden. Im Mittelpunkt des aktuellen RL-Änderungstextes, zu dem die Mitgliedstaaten am 13.5.25 eine allgemeine Ausrichtung festgelegt haben, stehen Maßnahmen zur Förderung der Nutzung der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (Import-One-Stop-Shop; IOSS). Zwar beliefen sich die Mehrwertsteuererklärungen über das IOSS-System schon im Jahr 2023 auf über 26,3 Mrd. EUR, was einem Anstieg um 35 % gegenüber dem Vorjahr entsprach. Offenbar ist das System aber immer noch zu aufwendig und aus Sicht der EU nicht hinreichend betrugsresistent. Daher soll jetzt nachgebessert werden.

     

    MERKE | Der IOSS dient als Kontaktstelle für Importeure von Gegenständen aus Drittländern in die Europäische Union. Ihr Ziel ist es, die Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Gegenständen in die EU zu vereinfachen, indem eine Registrierung nur in einem Mitgliedstaat erforderlich ist, auch bei Verkäufen in der gesamten EU. Da der IOSS die Entrichtung der Mehrwertsteuer im Voraus (zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Verbraucher) anstatt an der Grenze ermöglicht, schützt er die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten und erhöht die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften bei Einfuhren. Außerdem verlagert der IOSS die Last der Mehrwertsteuererhebung von den Verbrauchern auf die Plattformen; dies möchte der EU-Rat mit der Reform des Zollkodex der Union auch für Zölle erreichen.