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  • · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Möglichkeit zur Selbstanzeige auch in anderen Staaten

    | Wer Steuern hinterzieht, soll in Deutschland mit einer Selbstanzeige künftig nicht mehr so billig davon kommen wie bisher. Die Länder-Finanzminister planen derzeit schärfere Regeln für Steuersünder. Neben Deutschland gibt es in fünf weiteren G 20-Staaten Regelungen zur strafbefreienden bzw. strafmildernden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (s. auch Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.3.14). |

     

    Die Bundesregierung nennt die Länder Australien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien und die USA. Ähnliche Instrumente wie die strafbefreiende Selbstanzeige würden auch in der Schweiz und in Österreich existieren „und zeigen, dass die Selbstanzeige keine Besonderheit der deutschen Rechtsordnung darstellt“. In Griechenland sei ein Gesetzentwurf zur Selbstanzeige angekündigt worden. Die Bundesregierung listet auch zahlreiche Steueramnestien in G 20-Staaten auf. Amnestien gab es zum Teil mehrmals in Argentinien, Brasilien, China, Großbritannien, Italien, Mexiko, Russland, Südafrika, in der Türkei und in den USA.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 89 | ID 42582480

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