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  • 21.12.2022 · Fachbeitrag · Niederlande

    Einkommensteuer- und abkommensrechtliche Behandlung von niederländischem Arbeitslohn

    | Der nach Anwendung der sog. 30 %-Regelung von der niederländischen Besteuerung freigestellte Teil des Arbeitslohns ist nicht von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen, da es sich bei der Regelung um eine echte Steuerbefreiung und nicht um einen pauschalen Werbungskostenabzug handelt (FG Düsseldorf 25.10.22, 13 K 2867/20 E; s. auch Mitteilung des FG Düsseldorf vom 8.12.22). |

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