· EU-Zollkodex
Neuer EU-Rechtsrahmen für E-Commerce und Zoll in Kraft getreten

von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist der neue EU-Zollkodex (Verordnung [EU] 2026/2108 16.9.26, Abl. L, 2026/2108, 19.9.2026) am 20.9.26 in Kraft getreten und wird nun schrittweise umgesetzt. Die Reform modernisiert das EU-Zollrecht und stellt insbesondere den grenzüberschreitenden E-Commerce vor neue Anforderungen. Für Steuerberater sind die Änderungen relevant, wenn Mandanten Waren aus Nicht-EU-Staaten importieren oder über Online-Plattformen in die EU verkaufen. Im Mittelpunkt stehen ein modernisierter Zollkodex der Union (UZK), die stärkere Verantwortlichkeit von Online-Marktplätzen, neue digitale Zollprozesse sowie die Einrichtung der EU-Zollbehörde (EUCA).
1. Hintergrund und Zielsetzung
Der Unionszollkodex (UZK) bildet seit dem 1.5.16 zusammen mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften die Grundlage des europäischen Zollrechts. Die zunehmende Bedeutung des E-Commerce und insbesondere der stark gestiegene Zustrom von Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten haben jedoch gezeigt, dass das bestehende Zollsystem an seine Grenzen stößt. Die Zollbehörden werden durch die Vielzahl der Sendungen erheblich belastet; zugleich gelangen immer wieder Waren in die EU, die nicht den europäischen Vorschriften entsprechen. Die EU-Kommission leitete deshalb bereits im Mai 2023 eine umfassende Reform des Zollgesetzbuchs ein, als Reaktion auf den stetig wachsenden Zustrom einzelner Pakete aus Nicht-EU-Webshops.
Mit der Reform soll der Zoll stärker an den digitalen und internationalen Handel angepasst werden. Ziel ist insbesondere, die Einhaltung der EU-Vorschriften zu verbessern, Verbraucher und Unternehmen zu schützen und einen faireren Wettbewerb zu gewährleisten. Hierfür sollen die Verantwortlichkeiten im E-Commerce klarer geregelt und die Zollabwicklung stärker digitalisiert und zentralisiert werden.
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