29.10.2025 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Ausländische Stiftungen und Folgen einer Sitzverlegung ins Inland
Das FG München hat entschieden, dass eine nach liechtensteinischem Recht gegründete intransparente Stiftung ihre Rechtsfähigkeit auch nach Verlagerung des Verwaltungssitzes nach Deutschland behält (FG München 13.8.25, 4 K 2055/23, Rev. BFH II R 41/25).
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