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  • 29.10.2025 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Ausländische Stiftungen und Folgen einer Sitzverlegung ins Inland

    | Das FG München hat entschieden, dass eine nach liechtensteinischem Recht gegründete intransparente Stiftung ihre Rechtsfähigkeit auch nach Verlagerung des Verwaltungssitzes nach Deutschland behält (FG München 13.8.25, 4 K 2055/23, Rev. BFH II R 41/25). |