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  • 26.01.2023 · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Zur erweiterten unbeschränkten Schenkungsteuerpflicht

    | Der BFH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit (BFH 12.10.22, II R 5/20). |

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