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  • · Fachbeitrag · Erbschaft-/Schenkungsteuer

    EuGH soll erneut über Freibetragsregelung von beschränkt Steuerpflichtigen entscheiden

    | Erst vor Kurzem hat der EuGH einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland stattgegeben und in der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit festgestellt ( EuGH 4.9.14, C-211/13, s. Jahn, PIStB 14, 294 ). Jetzt möchte das FG Düsseldorf vom EuGH wissen, ob § 16 Abs. 2 ErbStG nach Einführung des § 2 Abs. 3 ErbStG mit Unionsrecht vereinbar ist (FG Düsseldorf 22.10.14, 4 K 488/14 Erb). |

     

    Nach § 2 Abs. 3 ErbStG kann der Steuerpflichtige bei beschränkter Steuerpflicht beantragen, dass er insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird. Diese Nachbesserung des deutschen Gesetzgebers durch das BeitrRLUmsG vom 7.12.11 hielt die EU-Kommission für nicht ausreichend. Auch das FG Düsseldorf hat Zweifel, dass die Einführung des § 2 Abs. 3 ErbStG an der Unionsrechtswidrigkeit des § 16 Abs. 2 ErbStG etwas ändert. Nun hat der EuGH Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 321 | ID 43083258

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