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  • · Fachbeitrag · Entwurf eines AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes

    „Goldfinger“-Modell soll gestoppt werden

    | Die Bundesregierung hat den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, Drs. 18/68 vom 20.11.13) begrüßt. Änderungen in § 32b EStG sollen dafür sorgen, dass das „Goldfinger-Steuersparmodell“ nicht mehr funktioniert (s. auch Aktuelle Meldung des deutschen Bundestages (hib Nr. 504) vom 25.11.13). |

     

    Das „Goldfinger“-Modell ist ein Gestaltungsmodell für Reiche. Das Ende des Modells sollte ursprünglich bereits mit dem Jahressteuergesetz 2013 besiegelt werden. Doch das Gesetz scheiterte.

     

    Hintergrund |Bei dem als „Goldfinger“ bekannten Gestaltungsmodell kaufen Steuerpflichtige Gold, um einen ausländischen Verlust bilden zu können, welcher im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts genutzt werden konnte (s. ausführlich Kudert/Trinks, PIStB 11, 328). Zwar kann die spätere Veräußerung des Goldes ebenfalls im Rahmen des Progressionsvorbehalts besteuert werden, was jedoch für Steuerpflichtige in der obersten Progressionsstufe keine Auswirkungen hat.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 317 | ID 42417512

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