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  • 28.06.2022 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Keine Zusammenveranlagung für nach belgischem Recht gesetzlich Zusammenlebende

    | Eine Zusammenveranlagung nach § 26b EStG aufgrund einer in Belgien abgegebenen Erklärung über das gesetzliche Zusammenleben ist nicht möglich (FG Köln 19.10.21, 8 K 3282/18). |

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