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  • 28.07.2026 · Nachricht · Einkommensteuer

    BMF ändert Inlandsbegriff für Arbeitnehmer auf deutschen Schiffen

    Das BMF hat seine Auffassung zur Besteuerung von Arbeitslohn geändert. Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See gilt künftig nicht mehr als im Inland ausgeübt. Damit begründet die Beflaggung bei beschränkt Steuerpflichtigen allein keine deutsche Steuerpflicht mehr (BMF 6.7.26, IV B 6 – S 2300/00151/004/111).