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  • 28.11.2025 · Nachricht · Einkommensteuer

    Ausländische Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen führen bei Antragsveranlagung zum Progressionsvorbehalt

    | Ein in Deutschland beschränkt Steuerpflichtiger kann mit seinen inländischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 1 Abs. 4 EStG i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG auf Antrag nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG veranlagt werden. In diesem Fall ist auf die ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, der Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG anzuwenden (FG Hamburg 22.4.25, 6 K 39/23). |