Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.01.2026 · Nachricht · Denkmalimmobilien

    Steuerbegünstigung nur für inländische Baudenkmale mit EU-Recht vereinbar

    | Die erhöhte Abschreibung für Baudenkmale nach § 7i EStG gilt grundsätzlich nur für inländische Denkmale. Die Beschränkung auf im Inland belegene Gebäude ist unionsrechtskonform. Denkmalgeschützte Immobilien in anderen EU-Staaten sind nur ausnahmsweise begünstigt – nämlich dann, wenn sie zum deutschen kulturgeschichtlichen Erbe gehören (BFH 3.9.25, X R 19/22, BB 26, 175). |