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  • · Nachricht · DBA-Schweiz

    Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen

    | Um eine einheitliche Anwendung und Auslegung des Art. 26 Abs. 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Schweiz; in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27.10.10, BGBl II 11, 1092) sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden am 21.12.16 eine Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen. |

     

    Inhaltlich gliedert sich die Konsultationsvereinbarung in folgende Kapitel:

     

    • 1. Allgemeines zur Einleitung von Verständigungsverfahren
    • 2. Zeitpunkt des Beginns eines Schiedsverfahrens
    • 3. Durchführung von Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung einer bilateralen Vorabzusage über Verrechnungspreise (APA)
    • 4. Gründe für Ausschluss oder Aufschub
    • 5. Ernennung der Mitglieder der Schiedsstelle und ihre Eignung
    • 6. Liste möglicher Vorsitzender
    • 7. Übermittlung von Informationen und Vertraulichkeit
    • 8. Verständigungsvorschlag
    • 9. Anforderung zusätzlicher Informationen durch die Schiedsstelle
    • 10.Organisatorisches
    • 11. Aufwendungen und Honorare
    • 12. Anzuwendende Rechtsgrundsätze
    • 13. Entscheidung der Schiedsstelle
    • 14. Versäumnis der Frist für die Übermittlung der Entscheidung der Schiedsstelle
    • 15. Vereinfachtes Schiedsverfahren
    • 16. Anwendbarkeit

     

    Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF oder unter www.iww.de/s80.

    Quelle: ID 44563016

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