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  • · Fachbeitrag · Globale Steuerverteilung

    Die Auswirkungen des BEPS-Aktionsplans und die wertschöpfungsorientierte Gewinnaufteilung

    RA Till Morstadt, RA Michael Lorenz, RA Melanie Kühn, Bangkok

    | „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) bezeichnet die geplante Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen im Wege des Verschiebens von Gewinnen durch multinationale Konzerne. Das von der OECD und den G20-Staaten entwickelte BEPS-Projekt wurde 2015 veröffentlicht und beinhaltet 15 Aktionspunkte, die die Regierungen mit Instrumenten und Methoden ausstatten, die sie zur Bekämpfung von BEPS benötigen. Auch Unternehmen soll das Projekt mehr Sicherheit gewähren, indem Streitigkeiten über die Anwendung internationaler Steuervorschriften verringert und die Konformitätsanforderungen standardisiert werden sollen. |

    1. Grundsatz

    Durch die Schaffung des „Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting“ im Jahre 2016 wurde sichergestellt, dass alle interessierte Länder und Rechtsordnungen (einschließlich Entwicklungsländer) gleichberechtigt an der Entwicklung der BEPS-Standards mitwirken können und die Umsetzung des OECD/G20-BEPS-Projekts weltweit überprüft und überwacht wird. Das Inclusive Framework stellt eine Art Forum dar, das Arbeitsgruppen einrichtet sowie Diskussionsrunden, Sitzungen und Veranstaltungen zur Ausarbeitung des BEPS-Projekts organisiert. Mitglieder sind derzeit u. a. British Virgin Islands (BVI), Cayman Islands, China, Deutschland, Hongkong, Singapur, Thailand und Vietnam. Eine Liste der mittlerweile 134 Mitglieder findet sich unter www.iww.de/s2944.

     

    Die OECD hat also erreicht, dass alle wirtschaftlich bedeutenden Länder, insbesondere alle europäischen Länder sowie Japan, Südkorea, Australien, die USA, aber de facto auch China und >„Steueroaseng“ wie BVI, Mauritius oder Cayman Islands größtenteils die erarbeiteten OECD-Grundsätze umsetzen und dabei einzelne Begehrlichkeiten der Länder ausgeblendet werden. Die Länder sollen in Umsetzung des BEPS-Plans einen modernen internationalen Steuerrahmen schaffen: Dort wo die Grundlagen für den Gewinn des Unternehmens liegen, soll auch die Besteuerung erfolgen; unabhängig von der juristischen Konstruktion und auch unabhängig von der Ansässigkeit. Die Besteuerung soll also am Ort der tatsächlichen Wertschöpfung stattfinden und dementsprechend unter den jeweiligen Staaten aufgeteilt werden.

     

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