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  • 28.08.2025 · Fachbeitrag · Betriebsvermögensvergleich

    Zur Gewinnermittlung einer ausländischen Personengesellschaft

    | Die nach einem DBA steuerfreien und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte einer ausländischen Personengesellschaft sind nicht durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), sondern durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) zu ermitteln, wenn die Gesellschaft nach ausländischem Recht zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet ist (FG Berlin-Brandenburg 5.3.25, 7 K 7270/14). |