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  • 28.03.2019 · Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht

    Vergütungen für Promotionauftritte unterliegen dem Steuerabzug

    Eine an ausländische Prominente gezahlte sogenannte Appearance Fee für deren Teilnahme an Eventveranstaltungen unterliegt nach einem Urteil des FG Köln dem inländischen Steuerabzug (FG Köln 15.2.18, 2 K 2612/16; anhängig beim BFH unter I B 40/18).