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  • 20.12.2018 · Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht

    Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen

    | Der EuGH hat am 6.12.18 entschieden, dass Rechtsanwälte, die in Deutschland zugelassen sind und im EU-Ausland leben, ihre Pflichtbeiträge an das Rechtsanwaltsversorgungswerk als Sonderausgaben von der deutschen Einkommensteuer absetzen dürfen. Dies gilt allerdings nicht für freiwillige und private Vorsorgezahlungen (EuGH 6.12.18, C-480/17, s. auch BRAK, Nachrichten aus Brüssel 20/2018 vom 13.12.18). |

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