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  • 27.11.2020 · Fachbeitrag · Auslandstätigkeitserlass

    IT-Beratung ist keine begünstigte Tätigkeit

    | Die Beratungstätigkeit beim Aufbau einer Zweitmarke für ein bestehendes Kommunikationsnetz in einem anderen Staat erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreistellung von Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE; FG Köln 19.6.20, 15 K 609/18). |

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