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  • 27.11.2020 · Fachbeitrag · Auslandstätigkeitserlass

    IT-Beratung ist keine begünstigte Tätigkeit

    Die Beratungstätigkeit beim Aufbau einer Zweitmarke für ein bestehendes Kommunikationsnetz in einem anderen Staat erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreistellung von Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE; FG Köln 19.6.20, 15 K 609/18).