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  • · Fachbeitrag · Steuerplanung

    Outsourcing der Produktion auf ein ausländisches verbundenes Unternehmen

    von StB Marc Oppermann, Düsseldorf

    | Im Zuge des internationalen Wettbewerbs werden häufig im Inland ausgeübte Funktionen in kostengünstigere Länder verlagert, um weiterhin wettbewerbsfähig operieren zu können. Die Motivation eines solchen Outsourcing Scenarios ist in den meisten Fällen rein betriebswirtschaftlicher und nicht steueroptimierender Natur. Gleichwohl kann es sich um Funktionsverlagerungen im Sinne des Steuerrechts handeln, für die ggf. eine Ausgleichszahlung zu leisten und zu versteuern ist. Nachfolgend sollen an einem vereinfachten Musterfall typische Probleme und Überlegungen hinsichtlich des Outsourcings der inländischen Produktion auf ein ausländisches verbundenes Unternehmen vorgestellt werden. |

    1. Musterfall

     

     

    Der US-amerikanische Industriekonzern M-Corporation hat vor einigen Jahren die inländische T-GmbH übernommen, welche in Deutschland Maschinen produziert und diese auf eigene Rechnung weltweit vertreibt. Aufgrund des steigenden Kostendrucks (insbesondere Lohnkosten) beschließt das Headquarter in den USA, die immer noch gewinnbringende Produktion bei der T-GmbH einzustellen und diese auf eine neue Konzerneinheit in Rumänien zu verlagern. Im Zuge der Produktionsverlagerung sollen die Produktionsanlagen, Werkzeuge und der technische Support durch Ingenieure der T- GmbH der rumänischen Enkelgesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll ‒ soweit möglich ‒ eine steuerpflichtige Exit Tax in Deutschland mit Blick auf die Übertragung der Produktionsanlagen und weiterer Wirtschaftsgüter bzw. Vorteile minimiert werden. Weitere konkrete Vorgaben des US-Headquarters gibt es derzeit noch nicht, da folgende steuerliche Fragen noch zu beantworten sind:

     

    • Welche typisierten „Produktionsmodelle“ stehen für ein Outsourcing zur Verfügung und welche Unterschiede bestehen mit Blick auf die Ergebniserwartungen?
      

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