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  • · Fachbeitrag · Internationale Verrechnungspreise

    Aktuelle Entwicklungen im Bereich steuerlicher Verrechnungspreise am Beispiel China

    von WP StB Dipl.-Kfm. Tobias Polka, Warth & Klein Grant Thornton, Viersen

    | In China macht die Finanzverwaltung ernst und korrigiert die Gewinne lokaler Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne hinsichtlich der Vergütung für lokale Standort- und Kostenvorteile. Das führt zu einem hohen Doppelbesteuerungsrisiko und großer Verunsicherung ausländischer Investoren. Aktuell wurde zum 28.3.14 das neue DBA zwischen China und Deutschland unterzeichnet, das seit 2007 verhandelt wurde. Der folgende Beitrag beleuchtet die aktuellen Verrechnungspreisentwicklungen und gibt Handlungsempfehlungen zur Vermeidung möglicher Doppelbesteuerungen. |

    1. Einleitung

    Entwicklungs- und Schwellenländer, insbesondere die BRICS-Staaten haben auf internationaler Ebene seit mehreren Jahren die Diskussion über die angemessene Vergütung von lokalen Standortvorteilen angestoßen. Letztlich fordern sie für lokale Marktchancen und die lokalen Kostenvorteile der inländischen Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen aus Industriestaaten eine angemessene Vergütung. Dabei stehen sich die Auffassungen der Finanzverwaltungen der Entwicklungs- und Schwellenländer sowie die der Industrieländer gegenüber. Die Diskussion hat an Fahrt insbesondere deshalb gewonnen, da durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise eine Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage, also der Konzerngewinne stattgefunden hat. Der Wettbewerb der einzelnen Finanzbehörden um den Erhalt des Steueraufkommens hat zu einer verschärften Gangart geführt. Die deutsche Finanzverwaltung reagiert darauf unter anderem mit einer stetig wachsenden Überprüfung der Verrechnungspreise für Warenlieferungen und Dienstleistungen sowie für die Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern zwischen nahestehenden Personen im Rahmen von Betriebsprüfungen.

    2. Aktuelle internationale Entwicklungen

    Im Jahr 2013 wurde das Practical Manual on Transfer Pricing on Developing Countries (Practical Manual) veröffentlicht. Ziel dieser Anleitung der United Nations war es, eine einheitliche Basis für die Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu erreichen, die sowohl in Industrieländern (developed countries) als auch in den Entwicklungsländern (developing countries) Anerkennung findet (ausführliche Darstellung vgl. Ditz, Kluge in IWB 14, 246 ff.). Der wesentliche Kern des Manuals befindet sich in Kapitel 10, in dem einzelne Entwicklungsländer, darunter auch China, ihre Sichtweise des Fremdvergleichsgrundsatzes darlegen. Die Ausführungen Chinas gliedern sich dabei in:

       

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