· Fachbeitrag · Grenzüberschreitende Altersvorsorge
Ausländische Pensionspläne und ihre deutsche Besteuerung – Teil 2
von StB Peter Scheller, Master of International Taxation, FB für Zölle und VerbrSt., Hamburg und StB Julian Thalmeir, FBIStR, Augsburg
Im ersten Teil ( PIStB 26, 105 ) wurde dargestellt, wann und unter welchen Voraussetzungen Beiträge zu ausländischen Pensionsplänen in Deutschland steuerlich relevant sind. Im Mittelpunkt stand dabei die Einzahlungsphase. Dieser zweite Teil verlagert den Fokus auf die Auszahlungsphase. Entscheidend ist nun, wie Leistungen aus ausländischen Altersvorsorgeplänen steuerlich zu behandeln sind, wenn der Empfänger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Der Beitrag gibt hierfür einen praxisorientierten Überblick über die Einordnung und Besteuerung typischer Auszahlungsfälle.
1. Begriffsbestimmung
Weder das deutsche Steuerrecht noch das allgemeine Doppelbesteuerungsrecht kennen den Begriff „Altersvorsorgeplan“. Eine ausdrückliche Definition findet sich lediglich in Art. 18A Abs. 4 DBA USA. Die dortigen Einzelheiten wurden bereits im ersten Teil dieser Beitragsserie (PIStB 26, 105) dargestellt.
Ausländische Altersvorsorgepläne in diesem Zusammenhang sollen alle Pläne umfassen, die im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden und für die keine gesetzliche Teilnahmepflicht besteht. Aus deutscher Sicht können ausländische Pläne in folgende Kategorien eingereiht werden:
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