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  • · Fachbeitrag · DEBRA-Richtlinienentwurf

    EU-Initiative zur Stärkung des Eigenkapitals

    von Rebekka Rein, M.Sc., Flick Gocke Schaumburg Berlin und Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

    | Am 11.5.22 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, der die bestehende steuerliche Begünstigung der Finanzierung durch Fremdkapital gegenüber Eigenkapital nivellieren soll (sog. Debt-Equity-Bias-Reduction-Allowance-Richtlinienentwurf, kurz DEBRA-RL-E). Der Vorschlag ist Bestandteil der Strategie zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert, mit der ein solides, faires und effizientes Steuersystem in der Union angestrebt wird. |

    1. Ziele des Reformplans

    Steuersysteme in der EU ermöglichen den Abzug von Schuldzinsaufwendungen bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für Körperschaftsteuerzwecke, während mit der Eigenkapitalfinanzierung verbundene Kosten wie etwa Dividenden in aller Regel nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Die Besteuerung begünstigt damit die Fremdfinanzierungen bei Investitionsentscheidungen. Der Richtlinienvorschlag zielt darauf ab, dieses Ungleichgewicht zu beseitigen und damit einhergehende Verschuldungsanreize der Unternehmen zu verringern. Die Unternehmen sollen dazu veranlasst werden, ihre Tätigkeit vermehrt durch Eigen- statt durch Fremdkapital zu finanzieren, was sie wiederum vor Insolvenzen schützt und zugleich Investitionen und Innovationen ebenso fördert wie die Wettbewerbsfähigkeit der EU (vgl. RL-E, 2 f.).

     

    Bisher haben sechs Mitgliedstaaten ‒ namentlich Belgien, Italien, Malta, Polen, Portugal und Zypern ‒ eigenständig Steuermaßnahmen getroffen, um die steuerliche Behandlung von Fremd- und Eigenkapital anzugleichen. Die sehr unterschiedliche Ausgestaltung der Regelungen in Verbindung mit dem vollständigen Fehlen einschlägiger Maßnahmen in den übrigen 21 Mitgliedstaaten führe nach Aussagen der EU-Kommission möglicherweise zu einer Verzerrung im Binnenmarkt und könne sich erheblich auf Investitionen auswirken. Zudem gewährleiste das einheitliche Vorgehen in der EU Rechtssicherheit und senke Befolgungskosten für Unternehmen, weil Steuerpflichtige für alle ihre Geschäfte im Binnenmarkt einheitliche Vorschriften befolgen müssten.

          

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