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  • 06.04.2011 | Vorschlag der EU-Kommission

    Einheitliche Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für Unternehmen in Europa

    Mit der Einführung einer einheitlichen EU-weit gültigen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer will die Europäische Kommission die Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmen deutlich vereinfachen. Die derzeitige unterschiedliche Berechnung der Steuern in jedem der 27 Staaten sowie die Zusammenarbeit mit bis zu 27 verschiedenen Steuerwaltungen führen nach Ansicht der EU zu unnötigen Kosten und Komplikationen bei den Unternehmen. Häufig nehmen kleine Unternehmen daher ganz Abstand davon, in der EU zu expandieren. Die vorgeschlagene „Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) soll diese Hindernisse im Binnenmarkt beseitigen. Unternehmen müssten ihre Steuererklärung nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen und könnten alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren. Die GKKB soll nach einer speziellen Formel zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten aufgeteilt werden, anschließend besteuert jeder Staat seinen Anteil mit seinem jeweiligen Körperschaftsteuersatz. Die Höhe des Steuersatzes soll weiterhin national entschieden werden. Die EU-Kommission sieht bei den jährlichen Befolgungskosten ein Einsparpotenzial von 700 Mio. EUR und durch die Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten mögliche Einsparungen von 1,3 Mrd. EUR. Das Einsparpotenzial von Unternehmen, die grenzübergreifend expandieren wollen, soll bis zu 1 Mrd. EUR betragen.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 86 | ID 143634

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