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  • 11.11.2010 | Unternehmensfinanzierung

    Ausgabe von Schuldverschreibungen ist nicht vorsteuerschädlich

    von Georg Nieskoven, Troisdorf

    International tätige Unternehmen stützen sich bei der Unternehmensfinanzierung zunehmend nicht nur auf Eigenkapital oder Bankkredite, sondern erschließen auch durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen neue Mittel. Der BFH hat hierzu nun geurteilt, dass es sich bei der Begebung von Inhaberschuldverschreibungen nicht um einen gemäß § 4 Nr. 8e UStG umsatzsteuerfreien und damit vorsteuerschädlichen Umsatz handelt. Der Vorsteuerabzug aus ausgabebezogenen Kosten orientiert sich vielmehr am operativen Geschäft des Unternehmens (BFH 6.5.10, V R 29/09, Abruf-Nr. 102921).

     

    Sachverhalt

    Die X-AG ging einem umsatzsteuerpflichtigen Geschäft nach. Zur Unternehmensfinanzierung begab die X als Anleihenemittentin 2005 zwei Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit fünfjähriger Laufzeit und einer Festverzinsung von 7 % Aus der Begebung der Anleihe entstanden ihr in den Streitjahren 2004 und 05 Vorlaufkosten aus emissionsbegleitenden Leistungen Dritter - insbesondere der B-Bank, die als Zahlstelle beim Ausgabevorgang fungierte und mit der Planung, Koordination und Durchführung des Einlösungsdienstes betraut war. Da die X die ihr bei der Anleihenausgabe zufließenden Kapitalmittel für ihre umsatzsteuerpflichtige Unternehmenstätigkeit verwendete, ging sie vom uneingeschränkten Vorsteuerabzugsrecht hinsichtlich der emissionsbezogenen Kosten aus. Demgegenüber versagte das FA im Zuge einer Außenprüfung diesen Vorsteuerabzug, da es die Anleihenausgabe als nach § 4 Nr. 8e UStG umsatzsteuerfreien, vorsteuerschädlichen Vorgang wertete.  

     

    Anmerkungen

    Der BFH bemüht in seiner Begründung die inhaltlich noch immer umstrittene Sphärentheorie. Demnach kommt ein Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen nur insofern in Betracht, als diese - nach Kostenzurechnungsgesichtspunkten ermittelt - mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen direkt und unmittelbar in Zusammenhang stehen. Weisen die Eingangsleistungen demgegenüber einen Bezug zu steuerbefreiten Umsätzen oder solchen Betätigungen auf, die nicht vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer erfasst werden (Sphäre des nicht wirtschaftlichen Bereichs), so ist der Vorsteuerabzug insofern (systemkonform) ausgeschlossen. Von diesem vorsteuerschädlichen Bereich sieht der BFH die vorliegende Anleihenbegebung jedoch nicht betroffen, denn sie repräsentiere weder einen „nicht-wirtschaftlichen Betätigungsbereich“ im Sinne der Sphärentheorie, noch einen gemäß § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfreien Umsatz, sondern vielmehr einen der schlichten Liquiditätsbeschaffung dienenden - nicht als Umsatz zu wertenden - Vorgang der Unternehmensfinanzierung.  

     

    Der BFH verweist darauf, dass nach der EuGH- und BFH-Rechtsprechung (BFH 1.7.04, V R 32/00; EuGH 26.5.05, C-465/03), die Refinanzierung einer Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien/ Gesellschaftsanteile keinen vorsteuerschädlichen Umsatz darstelle, sondern der Ausgabevorgang vielmehr dem mit den „frischen Kapitalmitteln“ verstärkten Operativgeschäft des emittierenden Unternehmens vorsteuerbezogen zuzurechnen sei.  

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