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  • 01.01.2007 | Steuerplanung

    Das neue U.S.-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

    von StB Prof. Dr. Wolfgang Kessler und Rolf Eicke, Freiburg i. Br.
    Ein wichtiger Kompass der U.S.-Steuerpolitik in den Weiten des internationalen Steuerrechts ist das U.S.-MA. Am 15.11.06 veröffentlichte das U.S.-Finanzministerium das neue U.S.-MA (Abruf-Nr. 063773) samt Kommentierung (Abruf-Nr. 063774). Für die internationale Steuergestaltung ist dies von großem Interesse, weil damit die Konturen der zukünftigen U.S.-Steuerpolitik erkennbar werden.

     

    1. Unterschiede zum OECD-MA

    Das U.S.-MA dient als Ausgangspunkt für bilaterale Verhandlungen beim Abschluss und der Revision von U.S.-DBA. Das erste U.S.-MA wurde 1976 veröffentlicht und 1996 und 2006 verändert. Obwohl es weitgehend deckungsgleich mit dem OECD-MA ist, trägt es in seinen Abweichungen besonderen U.S.-amerikanischen Interessen Rechnung. Seit jeher werden in ihm das Staatsangehörigkeitsprinzip und die Anrechnungsmethode (Kapitalexportneutralität) hervorgehoben und somit das OECD Ansässigkeitsprinzip und der Gebrauch der Freistellungsmethode konterkariert. 

     

    Außerdem fällt auf, dass die U.S.-MA traditionell der Bekämpfung des Missbrauchs große Beachtung schenken. Umgesetzt wird dies vor allem mit der Limitations on Benefits Clause (Art. 22 U.S.-MA, im Folgenden: LOB-Klausel). Charakteristisch ist zudem die Savings Clause (Art. 1 Abs. 4U.S.-MA), die den Vereinigten Staaten weiterhin die Besteuerung ihrer Staatsangehörigen und Ansässigen ohne Beschränkungen durch ein DBA ermöglicht. Ferner erfassen U.S.-MA nur Bundessteuern und klammern Landes- und Gemeindesteuern aus. Schließlich fokussiert das U.S.-MA typischerweise auf eine Besteuerung im Wohnsitzstaat, was u.a. durch die Postulate erkennbar ist, dass Zinsen ausschließlich im Wohnsitzstaat besteuert werden, und dass die Ansässigkeit von Unternehmen eher an den Sitz des Unternehmens als an den Ort der Geschäftsleitung anknüpft.  

     

    2. Besonderheiten des neuen U.S.-MA

    Das neue U.S.-MA sieht Änderungen vor beim Quellensteuersatz – der LOB-Klausel sowie eine Quellensteuerreduzierung im Zusammenhang mit Real Estate Investment Trusts (REITs). 

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