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  • 14.05.2010 | Steueroasen

    Die Bundesrepublik forciert Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen

    In den zurückliegenden Monaten hat die Bundesrepublik Deutschland mit einer ganzen Reihe von Staaten Vereinbarungen über einen verbesserten Informationsaustausch in Steuersachen geschlossen. Zu den Staaten zählen u.a. der Commonwealth der Bahamas, St. Vincent und den Grenadinen, Liechtenstein, die Schweiz (siehe hierzu auch Kubaile/Tschatsch, PIStB 10, 120) und Belgien. Zu den Informationen gehören in der Regel auch Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnisse an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden. Der Zugang zu Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Hintergrund ist der Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke der G20.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 118 | ID 135714

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