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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Standort Schweiz

    Die Auflösung ausländisch beherrschter schweizerischer Zwischenholdinggesellschaften

    | Die Schweiz lockt mit tiefen Steuersätzen und einem praktikablen System der Steuerbemessung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Arthur D. Little die Schweiz in einer aktuellen Studie als bevorzugten Standort für Headquarters bezeichnet hat. Danach sollen 55 Prozent aller Headquarters auf Standortsuche die Schweiz gewählt haben. Dennoch kann es vorkommen, dass aus Gründen des Steuerrechts über die Liquidation einer schweizerischen Gesellschaft nachgedacht werden muss. Ausländisches Steuerrecht kann dazu führen, dass insbesondere schweizerische Zwischenholdinggesellschaften aufgelöst werden müssen. Ein neuer Bundesgerichtsentscheid schafft diesbezüglich Rechtssicherheit. Wie Holdinggesellschaften in der Schweiz besteuert werden und was bei einer späteren Liquidation zu beachten ist, wird in diesem Beitrag dargestellt. |

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