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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Finanzgericht Baden-Württemberg

    Besteuerung bei Wegzug in die USA

    | Die Wegzugsbesteuerung i.S. von § 6 AStG ist erst für das Kalenderjahr vorzunehmen, in dessen Verlauf der Steuerpflichtige im Ausland, hier der USA, ansässig geworden ist - so dass FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 17.5.04 (8 V 4/03, Abruf-Nr. 042815). Nach Art. 4 Abs. 1 S. 1 DBA-USA bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort etwa auf Grund ihres Wohnsitzes oder ihres ständigen Aufenthalts steuerpflichtig ist. Steuerpflichtig ist eine natürliche Person, die in einem der beiden Vertragsstaaten oder in beiden Vertragsstaaten der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Die Frage nach der unbeschränkten Steuerpflicht beurteilt sich nach dem innerstaatlichen Recht des jeweiligen Vertragsstaates. In den USA ist eine natürliche Person steuerpflichtig, wenn sie die Staatsangehörigkeit der USA besitzt oder ihr auf Grund einer Einwanderungserlaubnis der dauernde Aufenthalt in den USA gestattet ist oder sie tatsächlich die Voraussetzungen eines längeren Aufenthalts erfüllt. Der Wohnsitz begründet dagegen für sich alleine noch nicht die unbeschränkte Steuerpflicht und damit die Ansässigkeit in den USA. Das Urteil ist rechtskräftig. (OH) |

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