Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · FG Rheinland-Pfalz

    Übernahme der kanadischen Capital Gains Tax als Gegenleistung

    | Die anlässlich einer Grundstücksschenkung in Kanada anfallende Capital Gains Tax kann nicht auf die deutsche Schenkungsteuer angerechnet werden. Ihre Übernahme durch den Beschenkten kann aber als Gegenleistung im Rahmen einer gemischt-freigebigen Zuwendung zu berücksichtigen sein. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents