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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · FG München

    Die 183-Tage-Regelung beim internationalen Arbeitnehmerverleih

    | Beim grenzüberschreitendenArbeitnehmerverleih ist Arbeitgeber im Sinne der 183-Tage-Regelung desDoppelbesteuerungsrechts hier: DBA-Irland der ausländischeVerleiher, der den Arbeitslohn ausbezahlt hat FG München 8.10.01,7 K 854/00, EFG 02, 147; Rev BFH I R 96/01. |