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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · FG Köln

    Keine höhere Quellensteuer-Entlastung bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern

    | Mit einer bemerkenswerten Entscheidung hat das FGKöln Konzernmuttergesellschaften, die nicht in einem EU-Staatansässig sind, von der Anwendung des EG-Vertrages und derMutter-Tochter-Richtlinie ausgeschlossen. Die Entlastungsvorschrift des§ 50d Abs. 1a EStG findet in diesen Fällen keine AnwendungFG Köln 22.6.01, EFG 01, 1378. |

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