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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Estate-Planning

    Spanische Familienvermögensgesellschaften als steuerliches Gestaltungsmodell

    | Familienvermögen verwaltende Gesellschaften - auch Familienpools genannt - erfreuen sich im deutschen "Estate-Planning" zunehmender Beliebtheit. Auch in Spanien werden Vermögensmassen verstärkt in Familiengesellschaften gehalten. Das gilt insbesondere für Immobilienbesitz in den Küstenregionen ab einer gewissen Größenordnung - in der Regel bereits ab einem Wert von 250.000 EUR - wobei sich dann in den meisten Fällen der Rechtsform einer spanischen vermögensverwaltenden GmbH (sociedad limitada) bedient wird. Motive sind neben der Anonymität und der Haftungsbegrenzung unter anderem erbschaftsteuerliche Vorteile. Auch bei der laufenden Besteuerung sind Familiengesellschaften oft steuerlich günstiger. Ein weiteres Motiv ist die Vermeidung der Vermögensteuer, ein Vorteil, der sich für nicht residente Gesellschafter bei falscher Beratung allerdings schnell ins Gegenteil verkehren kann. Da sich die Besteuerung derartiger Gesellschaften durch die Reform des spanischen Körperschaftsteuerrechts grundlegend geändert hat, werden wir in diesem Beitrag die Systematik der spanischen Familiengesellschaften näher untersuchen und dabei insbesondere auf die besonders praxisrelevanten Immobilienbesitzgesellschaften eingehen. |

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