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  • 01.07.2005 | Der praktische Fall

    Verlagerung von Produktionsfunktionen und anknüpfende Verrechnungspreisfragen

    von StB Stefan Waldens und Stephanie Kohl, beide Köln

    Im Rahmen einer Produktionsverlagerung werden in der Regel einzelne Produktionsfunktionen oder Funktionsbündel auf ein nahestehendes Unternehmen übertragen oder diesem überlassen. Damit geht regelmäßig auch eine Verlagerung von Risiken und eingesetzten (immateriellen) Wirtschaftsgütern einher. Da hierbei zum Teil erhebliches steuerliches Potenzial ins Ausland verlagert werden kann, sind die steuerlichen Konsequenzen des Verlagerungsvorganges an sich, aber auch die vereinbarten Verrechnungspreise nach erfolgter Verlagerung zu prüfen. Ausgangspunkt dieser Prüfung bilden die Funktions- und Risikoprofile sowie die Umsatz- und Finanzergebnisse bzw. -prognosen der involvierten Unternehmen vor und nach dem Verlagerungsvorgang. In diesem Beitrag werden anhand zweier praxisnaher Fallbeispiele die steuerlichen Aspekte einer Produktionsverlagerung in das Ausland erörtert.  

    1. Praxisfall „Verlagerung von Eigenhändlerfunktionen“

    Die Stahlröhren AG ist im Jahr 03 (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) als Eigenfertiger von diversen Stahlprodukten tätig. Im Jahr 04 wurde einer der Produktionsbereiche, Tubes & Pipes, der Stahlröhren AG auf die in Tschechien ansässige Tochterproduktionsgesellschaft Czech Steel sr.o. ausgelagert. Durch die Stilllegung dieses Produktionsbereichs entstanden der deutschen Gesellschaft Kosten in Höhe von 2,1 Mio. EUR. Die Czech Steel sr.o. ist nach der Verlagerung vollumfänglich als Eigenfertiger dieser Produkte tätig und beliefert sowohl konzerninterne Gesellschaften als auch fremde Abnehmer. 

     

    Standortbedingt werden zukünftig Kosteneinsparungen in der Fertigung in Höhe von jährlich 1,3 Mio. EUR erwartet. Infolge verstärktem Konkurrenzdruck und kostengünstigeren gleichwertigen Konkurrenzprodukten werden die Gewinnerwartungen auf dem internationalen Markt in den nachfolgenden Jahren dennoch als eher schlecht eingeschätzt. Gewinne sind daher wohl erst langfristig zu erwarten. 

     

    Im Zusammenhang mit der Produktionsverlagerung wurde der tschechischen Produktionsgesellschaft neben einzelnen Fertigungsanlagen, die angemessen mit dem Zeitwert vergütet werden, auch umfangreiches ungeschütztes Fertigungs-Know-how zur Nutzung übertragen. Für die Nutzung diverser Patente seitens der Czech Steel sr.o. wurde ein Lizenzvertrag mit der Stahlröhren AG geschlossen.  

    2. Lösung

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