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  • 08.08.2008 | Der praktische Fall

    Exit-Steuern bei Funktionsverlagerungen ins Ausland

    von StB Prof. Dr. Dieter Endres, Frankfurt am Main

    Für viele Konzerne ist ein Strukturwandel durch den gestiegenen Effizienzdruck ein absolutes Muss. Als Konsequenz werden betriebliche Funktionen gebündelt und vielfach auch aufgrund besserer Rahmenbedingungen über Landesgrenzen hinweg verlagert. Im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden nun die bisherigen steuerlichen Hürden für solche Funktions­verlagerungen ins Ausland erhöht. Mittels Gesetz, Rechtsverordnung und erläuterndem BMF-Schreiben entsteht ein neues steuerliches Umfeld, dessen Anliegen durch das veranschlagte jährliche Steuermehraufkommen von 1,8 Mrd. EUR verdeutlicht wird. Die geänderten Steuerimplika­tionen werden nachfolgend am Beispielsfall einer Funktionsabschmelzung von einer deutschen Kapitalgesellschaft zugunsten einer schweizerischen nahestehenden Gesellschaft dargestellt.  

    1. Ausgangssachverhalt und Problemstellung

    Die in Deutschland ansässige Tochtergesellschaft (Care 4U GmbH) eines amerikanischen Konzerns (Care Pure Inc.) ist im Bereich der pharmazeutischen Industrie tätig. Die Gesellschaft übernimmt für den deutschsprachigen europäischen Raum – ohne Schweiz – die Produktions-, Vertriebs- sowie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Zur Durchführung dieser Aktivitäten verfügt die Gesellschaft über die wesentlichen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, übt die für den Unternehmenserfolg entscheidenden Funktionen aus und trägt ebenfalls alle Risiken aus diesem Geschäft. 

     

    Zur Fertigung der pharmazeutischen Produkte bezieht die Care 4U GmbH Halbfertigungsprodukte von einem externen Auftragsproduzenten, der Arzneiprodukte GmbH. Diese erhält für ihre Tätigkeiten ein kosten-basiertes Entgelt und erwirtschaftet einen angemessenen Gewinn in Höhe von 5 Mio. EUR pro Jahr. Der Vertrag mit der Arzneiprodukte GmbH läuft zum Ende des Jahres 2008 aus und die Care 4U GmbH könnte dann die Halbfertigprodukte auch selbst herstellen.  

     

    Neben der deutschen Gesellschaft unterhält der amerikanische Konzern eine weitere Gesellschaft (Care More AG), die in der Schweiz ansässig ist und von dort aus den schweizerischen Markt bedient. Die Care More AG weist dasselbe Funktions- und Risikoprofil auf wie die Care 4U GmbH. Um Synergieeffekte zu realisieren, will der Konzern die Care More AG als Prinzipalgesellschaft für Europa etablieren. Deshalb sollen Ende 2008 – neben der Übertragung von Funktionen aus anderen Ländern – alle wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter sowie die Leitungs­funktionen und die damit zusammenhängenden Risiken aus den Bereichen Vertrieb, Produktion sowie Forschung und Entwicklung von der deutschen Gesellschaft auf die schweizerische Gesellschaft übertragen werden. Alle strategischen Entscheidungen für den europäischen Markt werden in Zukunft von der Care More AG übernommen.  

     

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