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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Zur Umsatzsteuerhaftung des Leistungsempfängers bei der „Null-Regelung“

    | Der BFH hat in einem aktuellen Beschluss dem EuGHeinige interessante Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Der BFHwill geklärt haben, ob der Empfänger von Dienstleistungen,der gemäß Art. 21 Nr. 1 RiLi 77/388/EWG Steuerschuldner istund als solcher in Anspruch genommen worden ist, für denVorsteuerabzug überhaupt eine nach Art. 22 Abs. 3 der Richtlinieausgestellte Rechnung benötigt und welche Angaben die Rechnungggf. enthalten muss. Darüber hinaus will er wissen, welcheRechtsfolgen nicht behebbare Zweifel ander tatsächlichen Erbringung der berechneten Leistung durch denRechnungsaussteller haben. Auch wenn die Entscheidung noch zum ab1.1.02 nicht mehr geltenden USt-Abzugsverfahren ergangen ist, lassensich daraus einige interessante Aspekte für die neue Rechtslageund die „Übergangsphase“ ableiten BFH 22.11.01, V R61/00. Abruf-Nr. 020372 |

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