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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Überlassung von Werberechten bei Sportveranstaltungen ist nicht gewerblich

    | In einer interessanten Entscheidung hat der BFHauf eine Lücke im Einkommensteuerrecht hingewiesen, die esermöglicht, die Überlassung von Werberechten zum Beispiel beiSportveranstaltungen weitgehend von der inländischen Besteuerungfreizustellen BFH 16.5.01, I R 64/99. Abruf-Nr. 011423 |