01.05.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Überlassung von Werberechten bei Sportveranstaltungen ist nicht gewerblich
In einer interessanten Entscheidung hat der BFHauf eine Lücke im Einkommensteuerrecht hingewiesen, die esermöglicht, die Überlassung von Werberechten zum Beispiel beiSportveranstaltungen weitgehend von der inländischen Besteuerungfreizustellen BFH 16.5.01, I R 64/99. Abruf-Nr. 011423
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