01.04.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Die erste Grundsatzentscheidung zum sogenannten Dividendenstripping
Der BFH hat mit Urteil vom 15.12.99 (I R 29/97) die erste Grundsatzentscheidung zum sogenannten Dividendenstripping getroffen. Hierzu ist am 9.3.2000 eine Pressemeldung ergangen, die nochmals klarstellt, dass der BFH beim Dividendenstripping grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch annimmt.
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