Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Die atypisch stille Beteiligung an einer Schweizer Kapitalgesellschaft

    | Ist eine in Deutschland ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer Schweizer Kapitalgesellschaft beteiligt, so sind die auf diese Weise erzielten Gewinnanteile Unternehmensgewinne im Sinne von Art. 7 DBA Schweiz. Eine atypisch stille Gesellschaft ist sowohl nach innerstaatlichem deutschen Recht als auch nach dem DBA Schweiz den Personengesellschaften zuzurechnen. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents