01.01.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Die atypisch stille Beteiligung an einer Schweizer Kapitalgesellschaft
Ist eine in Deutschland ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer Schweizer Kapitalgesellschaft beteiligt, so sind die auf diese Weise erzielten Gewinnanteile Unternehmensgewinne im Sinne von Art. 7 DBA Schweiz. Eine atypisch stille Gesellschaft ist sowohl nach innerstaatlichem deutschen Recht als auch nach dem DBA Schweiz den Personengesellschaften zuzurechnen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 26,00 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig