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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    BFH lässt Werbungskostenabzug auch bei Fremdsprachen-Grundkurs im Inland zu!

    | Ob zwischen dem Erwerb vonFremdsprachenkenntnissen und der beruflichen Tätigkeit desSteuerpflichtigen ein konkreter Zusammenhang besteht, ist auf Grundeiner Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfallsfestzustellen. Aufwendungen für einen Sprachkurs könneninsbesondere dann beruflich veranlasst sein, wenn bereits dienächste Stufe des beruflichen Fortkommens des SteuerpflichtigenFremdsprachenkenntnisse erfordert. Auch wenn der Sprachkurs nurGrundkenntnisse vermittelt, die vom Steuerpflichtigen angestrebteberufliche Tätigkeit hier: Leiter der Logistik jedochqualifizierte Fremdsprachenkenntnisse erfordert, können dieAufwendungen Werbungskosten sein BFH 10.4.02, VI R 46/01, DB 02,1418. Abruf-Nr. 020757 |

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