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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Bezüge aus öffentlichen Kassen trotz Grenzgängerregelung steuerpflichtig?

    | Ein im französischen Grenzgebiet wohnenderdeutscher Staatsangehöriger, der im Inland bei einerbundesunmittelbaren rechtsfähigen Körperschaft desöffentlichen Rechts hier: Ersatzkrankenkasse beschäftigtist, ist mit seinen Einkünften im Inland ungeachtet der sogenannten Grenzgängerregelung in Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreichbeschränkt steuerpflichtig BFH 5.9.01, I R 88/00, n.v.. |

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