Das BMF (28.4.23, III C 3 - S 7183/19/10003 :002) hat zur Änderung des § 4 Nr. 25 S. 3 UStG Stellung genommen, der mit dem Jahressteuergesetz 2020 einen neuen Buchst. d erhielt, der nun auch die Leistungen von Verfahrensbeiständen von der Umsatzsteuer befreit. Die Änderung war erforderlich geworden, da der BFH (17.7.19, V R 27/17) gegen die Auffassung der FinVerw entschieden hatte, dass die Leistungen eines Verfahrensbeistands nach EU-Recht umsatzsteuerfrei sind.
Für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 S. 1 EStG gelten die allgemeinen Beweisregeln. Daher darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nichtamtliche Unterlagen, ...
Für eine nebenberufliche wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit, auch Vortrags- oder Lehr- und Prüfungstätigkeit, kann eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch genommen werden.
Im medizinischen Bereich weist der Begriff „Zentrum“ nicht auf eine besondere Größe hin. Der Gesetzgeber gibt Medizinischen Versorgungszentren keine Mindestgröße vor. Die Bezeichnung einer aus zwei Ärzten bestehenden Gemeinschaftspraxis als „Zentrum“ für ästhetische plastische Chirurgie ist damit nicht irreführend und unlauter (OLG Frankfurt am Main 11.5.23, 6 U 4/23).
Ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist wegen des Grundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein darf, von der Abstimmung über die Kündigung eines Vertrags ausgeschlossen, wenn der ...
Die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege kann sowohl als freiberuflich-erzieherische Tätigkeit ausgeübt werden als auch als nichtselbstständige Tätigkeit. Das BMF (6.4.23, IV C 6 - S 2246/19/10004 :004) ...
Betriebsveräußerung und -aufgabe optimal gestalten
Die Gestaltung von Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben ist alles andere als trivial. Mit der Sonderausgabe von GStB Gestaltende Steuerberatung haben Sie das Rüstzeug für eine souveräne Beratung. Profitieren Sie von aktuellen Strategien, konkreten Handlungsanleitungen und Praxisbeispielen.
In vielen Steuerkanzleien wird bei der KI-Nutzung Potenzial verschenkt. Das IWW-Webinar am 07.07.2026 zeigt Ihnen, wie Sie von der isolierten Nutzung einzelner Tools zu einer sinnvollen Integration in Ihre Prozesse kommen. Mit konkreten Beispielen und direkt nutzbaren Praxis-Impulsen!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Die Corona-Finanzhilfen des Jahres 2020 sind keine außerordentlichen Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG (FG Münster 26.4.23, 13 K 425/22 E).