Das SG München (4.5.23, S 38 KA 180/20) bestätigt mit seinem Urteil, dass eine fehlende Dokumentation dazu führt, dass vertragsärztlich abgerechnete Leistungen als nicht erbracht gelten. Der Regress der KV hatte damit Erfolg.
Wenn sich eine GbR an einer KG mit gewerblichen Einkünften beteiligt, hat die GbR als Mitunternehmerin gewerbliche Beteiligungseinkünfte. Wegen § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, 2. Variante EStG hat die GbR insgesamt ...
Die Digitalisierung hat viele Prozesse in Steuerkanzleien maßgeblich erleichtert. Andererseits stellen sich besonders bei der digitalen Zusammenarbeit mit Mandanten vielfältige neue Herausforderungen.
Werden von einer Zahnarztpraxis schwerpunktmäßig Prophylaxeleistungen erbracht, handelt es sich in der Regel nicht um eine Praxisbesonderheit, da diese zu den Standardleistungen aller Vertragszahnärzte gehören (SG München 20.7.23, S 38 KA 5022/23).
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Es besteht ein grundsätzlicher Vorrang der Ruhensanordnung vor einer Zulassungsentziehung im Fall der Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit. Soweit die Ruhensanordung zusätzlich erfordert, dass die ...
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Kursleiter im Fitnessstudio sind nicht selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt und unterliegen damit der Sozialversicherungspflicht (LSG Bayern 18.8.23, L 7 BA 72/23 B ER).